Landgericht Aachen, 2001-12-18, 1 O 512/99

1 O 512/99Kantonsgericht18.12.2001

Regest

Verstoß gegen das Sichtfahrgebot nach § 3 Abs. 1 S. 4 StVO bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h bei Dunkelheit und Nebel, wenn eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig ist. Mitverschulden des sich auf der Fahrbahn bewegenden Fußgängers.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 1 O 512/99 — Grundurteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-18

Aktenzeichen: 1 O 512/99

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2001:1218.1O512.99.00

Dokumenttyp: Grundurteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 823, 844, 248 ff.; StVO §§ 1, 3 Abs. 1 S. 4, 25 Abs. 1 S. 3 und Abs. 3,; PflVersG § 3

Leitsätze

Verstoß gegen das Sichtfahrgebot nach § 3 Abs. 1 S. 4 StVO bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h bei Dunkelheit und Nebel, wenn eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig ist.

Mitverschulden des sich auf der Fahrbahn bewegenden Fußgängers.

Tenor

Die Klageansprüche werden dem Grunde nach zu 1/3 für gerechtfertigt erklärt.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

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