1 O 512/99•Landgericht Aachen, 2001-12-18, 1 O 512/99
Landgericht Aachen, 2001-12-18, 1 O 512/99
1 O 512/99Kantonsgericht18.12.2001
Regest
Verstoß gegen das Sichtfahrgebot nach § 3 Abs. 1 S. 4 StVO bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h bei Dunkelheit und Nebel, wenn eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig ist. Mitverschulden des sich auf der Fahrbahn bewegenden Fußgängers.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 1 O 512/99 — Grundurteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-18
Aktenzeichen: 1 O 512/99
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2001:1218.1O512.99.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 823, 844, 248 ff.; StVO §§ 1, 3 Abs. 1 S. 4, 25 Abs. 1 S. 3 und Abs. 3,; PflVersG § 3
Leitsätze
Verstoß gegen das Sichtfahrgebot nach § 3 Abs. 1 S. 4 StVO bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h bei Dunkelheit und Nebel, wenn eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig ist.
Mitverschulden des sich auf der Fahrbahn bewegenden Fußgängers.
Tenor
Die Klageansprüche werden dem Grunde nach zu 1/3 für gerechtfertigt erklärt.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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