9 O 158/00•Landgericht Aachen, 2001-11-16, 9 O 158/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 9 O 158/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-16
Aktenzeichen: 9 O 158/00
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2001:1116.9O158.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 17.814,62 DM zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 17.05.2001 aus 9.434,47 DM und seit dem 05.09.2001 auch aus 8.383,55 DM zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin über den bereits anerkannten Betrag von 853,60 DM beginnend ab dem 01.09.2001 monatlich weitere 492,95 DM zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 80 % und die Beklagten 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin hinsichtlich des Betrages von 7.400,00 DM aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,00 DM. Im übrigen dürfen die Beklagten die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 43.300,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.800,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer als Steuer- und Zollbürgen zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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