Landgericht Aachen, 2000-12-20, 11 O 131/00

11 O 131/00Kantonsgericht20.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 11 O 131/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-12-20

Aktenzeichen: 11 O 131/00

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2000:1220.11O131.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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