11 O 115/99•Landgericht Aachen, 1999-11-02, 11 O 115/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 11 O 115/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-02
Aktenzeichen: 11 O 115/99
ECLI: ECLI:DE:LGAC:1999:1102.11O115.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit 21.03.1998 zu zahlen.
Es wird festgestellt, das der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die über 1.000,00 DM hinausgehenden Kosten einer fachgerechten prothetischen Neuversorgung des Zahnes 46 zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 13 % und die Klägerin 87 %.
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu volltreckenden Betrages vorläufig voll-streckbar. Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse geleistet werden.
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