Landgericht Aachen, 1999-07-26, 11 O 394/97

11 O 394/97Kantonsgericht26.07.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 11 O 394/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-07-26

Aktenzeichen: 11 O 394/97

ECLI: ECLI:DE:LGAC:1999:0726.11O394.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.08.1997 bis zum 17.11.1997 und 11,3 % Zinsen seit dem 18.11.1997 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin zu 98 % und der Beklagte zu 2 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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