Landgericht Aachen, 1999-05-25, 11 O 402/98

11 O 402/98Kantonsgericht25.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 11 O 402/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-05-25

Aktenzeichen: 11 O 402/98

ECLI: ECLI:DE:LGAC:1999:0525.11O402.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 18.1.1999 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, daß sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach dem heutigen Urteil richtet.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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