Landgericht Aachen, 1998-11-11, 11 O 297/98

11 O 297/98Kantonsgericht11.11.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 11 O 297/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-11-11

Aktenzeichen: 11 O 297/98

ECLI: ECLI:DE:LGAC:1998:1111.11O297.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.838,18 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.03.1996 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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