11 O 297/98•Landgericht Aachen, 1998-11-11, 11 O 297/98
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 11 O 297/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-11
Aktenzeichen: 11 O 297/98
ECLI: ECLI:DE:LGAC:1998:1111.11O297.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.838,18 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.03.1996 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.