Landesarbeitsgericht Köln, 2025-07-17, 6 SLa 484/24

6 SLa 484/24Arbeitsgericht17.07.2025

Regest

Eine Mandantenübernahmeklausel ohne Karenzentschädigung mit der vereinbarten Verpflichtung, 20 % des Gesamtumsatzes aus dem jeweiligen Mandat abzuführen, stellt eine Umgehung im Sinne des § 75d Satz 2 HGB dar und ist daher unwirksam.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 SLa 484/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-07-17

Aktenzeichen: 6 SLa 484/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0717.6SLA484.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 74 HGB; § 75 d HGB; § 307 BGB

Leitsätze

Eine Mandantenübernahmeklausel ohne Karenzentschädigung mit der vereinbarten Verpflichtung, 20 % des Gesamtumsatzes aus dem jeweiligen Mandat abzuführen, stellt eine Umgehung im Sinne des § 75d Satz 2 HGB dar und ist daher unwirksam.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.08.2024 – 9 Ca 712/24 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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