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4 SLa 97/25•Landesarbeitsgericht Köln, 2025-07-09, 4 SLa 97/25
4 SLa 97/25Arbeitsgericht09.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-09
Aktenzeichen: 4 SLa 97/25
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0709.4SLA97.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 14. November 2024 - Aktenzeichen1 Ca 456/24 – hinsichtlich der Ziff. 2 abgeändert und unter Zurückweisung des Antrages im Übrigen wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Abfindung in Höhe von 68.153,80 € brutto zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 12 % und die Beklagte zu 88 %, die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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