Landesarbeitsgericht Köln, 2025-07-01, 9 TaBV 25/25

9 TaBV 25/25Arbeitsgericht01.07.2025

Regest

Die Einigungsstelle ist für die Regelung des Ortes, dessen Erreichen oder Verlassen für den Zeitpunkt des Beginns und Endes der Arbeitszeit maßgebend sein soll, offensichtlich unzuständig.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 9 TaBV 25/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-01

Aktenzeichen: 9 TaBV 25/25

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0701.9TABV25.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Die Einigungsstelle ist für die Regelung des Ortes, dessen Erreichen oder Verlassen für den Zeitpunkt des Beginns und Endes der Arbeitszeit maßgebend sein soll, offensichtlich unzuständig.

Tenor

Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.05.2025 – 23 BV 95/25 – abgeändert.

Die Anträge des Betriebsrats werden zurückgewiesen.

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