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4 SLa 438/24•Landesarbeitsgericht Köln, 2025-05-07, 4 SLa 438/24
4 SLa 438/24Arbeitsgericht07.05.2025
Dem Arbeitgeber kann weder die Kenntnis der Schwerbehindertenvertretung noch die eines Fachvorgesetzten von der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zugerechnet werden.
Entscheidungsdatum: 2025-05-07
Aktenzeichen: 4 SLa 438/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0507.4SLA438.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG, § 4 Satz 4 KSchG
Dem Arbeitgeber kann weder die Kenntnis der Schwerbehindertenvertretung noch die eines Fachvorgesetzten von der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zugerechnet werden.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2024 – Aktenzeichen 18 Ca 1075/24 –wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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