Landesarbeitsgericht Köln, 2025-04-04, 6 Ta 186/24

6 Ta 186/24Arbeitsgericht04.04.2025

Regest

Wird in einem Beschlussverfahren die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung angegriffen, so ist die Aussetzung eines Individualverfahrens, bei dem die Parteien um Ansprüche aus dieser Betriebsvereinbarung streiten, in der Regel nicht ermessensfehlerhaft

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Ta 186/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-04

Aktenzeichen: 6 Ta 186/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0404.6TA186.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 148 ZPO

Leitsätze

Wird in einem Beschlussverfahren die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung angegriffen, so ist die Aussetzung eines Individualverfahrens, bei dem die Parteien um Ansprüche aus dieser Betriebsvereinbarung streiten, in der Regel nicht ermessensfehlerhaft

Tenor

Die Beschwerde des Klägers vom 10.10.2024 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 29.08.2024 - 1 Ca 589/24 - wird zurückgewiesen.

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