Landesarbeitsgericht Köln, 2025-02-19, 4 SLa 399/24

4 SLa 399/24Arbeitsgericht19.02.2025

Regest

Gibt ein Arbeitgeber in der Vergangenheit einem außertariflich beschäftigten Angestellten die für die Branche vereinbarten Tariflohnerhöhungen in vollem Umfang auf sein gesamtes Gehalt weiter, hindert ihn kein Anspruch aus betrieblicher Übung daran, künftig Tariflohnerhöhungen nur noch auf den dem Tariflohn entsprechenden Teil des Gehalts weiterzugeben.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 4 SLa 399/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-19

Aktenzeichen: 4 SLa 399/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0219.4SLA399.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Leitsätze

Gibt ein Arbeitgeber in der Vergangenheit einem außertariflich beschäftigten Angestellten die für die Branche vereinbarten Tariflohnerhöhungen in vollem Umfang auf sein gesamtes Gehalt weiter, hindert ihn kein Anspruch aus betrieblicher Übung daran, künftig Tariflohnerhöhungen nur noch auf den dem Tariflohn entsprechenden Teil des Gehalts weiterzugeben.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.07.2024 – 13 Ca 5468/23 – wird zurückgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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