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4 SLa 399/24•Landesarbeitsgericht Köln, 2025-02-19, 4 SLa 399/24
4 SLa 399/24Arbeitsgericht19.02.2025
Gibt ein Arbeitgeber in der Vergangenheit einem außertariflich beschäftigten Angestellten die für die Branche vereinbarten Tariflohnerhöhungen in vollem Umfang auf sein gesamtes Gehalt weiter, hindert ihn kein Anspruch aus betrieblicher Übung daran, künftig Tariflohnerhöhungen nur noch auf den dem Tariflohn entsprechenden Teil des Gehalts weiterzugeben.
Entscheidungsdatum: 2025-02-19
Aktenzeichen: 4 SLa 399/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0219.4SLA399.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Gibt ein Arbeitgeber in der Vergangenheit einem außertariflich beschäftigten Angestellten die für die Branche vereinbarten Tariflohnerhöhungen in vollem Umfang auf sein gesamtes Gehalt weiter, hindert ihn kein Anspruch aus betrieblicher Übung daran, künftig Tariflohnerhöhungen nur noch auf den dem Tariflohn entsprechenden Teil des Gehalts weiterzugeben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.07.2024 – 13 Ca 5468/23 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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