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4 Ta 200/24•Landesarbeitsgericht Köln, 2025-02-10, 4 Ta 200/24
4 Ta 200/24Arbeitsgericht10.02.2025
Aussetzung eines Individualverfahrens auf Zahlung einer Sozialplanabfindung, bis das Beschlussverfahren über die Nichtigkeit der Betriebsvereinbarung, aus der sich der Abfindungsanspruch ergibt, rechtskräftig entschieden ist
Entscheidungsdatum: 2025-02-10
Aktenzeichen: 4 Ta 200/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0210.4TA200.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Aussetzung eines Individualverfahrens auf Zahlung einer Sozialplanabfindung, bis das Beschlussverfahren über die Nichtigkeit der Betriebsvereinbarung, aus der sich der Abfindungsanspruch ergibt, rechtskräftig entschieden ist
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 29.08.2024 -1 Ca 592/24 - wird zurückgewiesen.
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