Landesarbeitsgericht Köln, 2025-02-06, 6 SLa 143/24

6 SLa 143/24Arbeitsgericht06.02.2025

Regest

Hoffnungen jenseits des ggfls. vom Arbeitgeber gesetzten Vertrauens, z.B. die Hoffnung, dass sich der Betrag eines Tarifentgelts in Zukunft nach oben und nicht nach unten entwickelt, sind rechtlich nicht geschützt, auch nicht durch das Rückwirkungsverbot.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 SLa 143/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-06

Aktenzeichen: 6 SLa 143/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0206.6SLA143.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 611 a BGB

Leitsätze

Hoffnungen jenseits des ggfls. vom Arbeitgeber gesetzten Vertrauens, z.B. die Hoffnung, dass sich der Betrag eines Tarifentgelts in Zukunft nach oben und nicht nach unten entwickelt, sind rechtlich nicht geschützt, auch nicht durch das Rückwirkungsverbot.

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil, des Arbeitsgerichts Köln vom 17.01.2024 - 9 Ca 1227/23 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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