Landesarbeitsgericht Köln, 2024-12-12, 3 SLa 352/24

3 SLa 352/24Arbeitsgericht12.12.2024

Regest

Inhaltsangabe: Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung wegen mangelhafter Kontrolle einer Obst- und Gemüsetheke

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 3 SLa 352/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-12-12

Aktenzeichen: 3 SLa 352/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:1212.3SLA352.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 626 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 2 KSchG

Leitsätze

Inhaltsangabe:

Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung wegen mangelhafter Kontrolle einer Obst- und Gemüsetheke

Tenor

1.) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 26.06.2024 – 3 Ca 386/24 – wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3.) Die Revision wird nicht zugelassen.

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