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6 SLa 73/24•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-12-05, 6 SLa 73/24
6 SLa 73/24Arbeitsgericht05.12.2024
Der Nichtraucherschutz nach § 5 Abs. 1 ArbStättV tritt bereits dann ein, wenn der Rauchgeruch am Arbeitsplatz wahrnehmbar ist (BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08 -). Der Arbeitnehmer, der vom Arbeitgeber Abhilfemaßnahmen fordert, träg die Beweislast für die streitige Behauptung dieser Wahrnehmbarkeit. Ohne Beweisantritt hierzu verliert er die Klage.
Entscheidungsdatum: 2024-12-05
Aktenzeichen: 6 SLa 73/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:1205.6SLA73.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 5 ArbSchG
Der Nichtraucherschutz nach § 5 Abs. 1 ArbStättV tritt bereits dann ein, wenn der Rauchgeruch am Arbeitsplatz wahrnehmbar ist (BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08 -). Der Arbeitnehmer, der vom Arbeitgeber Abhilfemaßnahmen fordert, träg die Beweislast für die streitige Behauptung dieser Wahrnehmbarkeit. Ohne Beweisantritt hierzu verliert er die Klage.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.09.2023 - 10 Ca 94/23 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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