Landesarbeitsgericht Köln, 2024-11-29, 9 Ta 157/24

9 Ta 157/24Arbeitsgericht29.11.2024

Regest

Einzelfallentscheidung zur Arbeitnehmereigenschaft eines Fremdgeschäftsführers (hier verneint).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 9 Ta 157/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-29

Aktenzeichen: 9 Ta 157/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:1129.9TA157.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur Arbeitnehmereigenschaft eines Fremdgeschäftsführers (hier verneint).

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.09.2024– 3 Ca 1222/24 – abgeändert.

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist unzulässig.

Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Bonn verwiesen.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

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