Landesarbeitsgericht Köln, 2024-11-13, 9 Ta 145/24

9 Ta 145/24Arbeitsgericht13.11.2024

Regest

Einzelfallentscheidung zur Arbeitnehmereigenschaft eines Senior Partners einer internationalen Unternehmensberatung (hier bejaht)

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 9 Ta 145/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-13

Aktenzeichen: 9 Ta 145/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:1113.9TA145.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur Arbeitnehmereigenschaft eines Senior Partners einer internationalen Unternehmensberatung (hier bejaht)

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bejahenden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.08.2024 – 18 Ca 2902/24 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

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