Landesarbeitsgericht Köln, 2024-09-19, 5 Ta 82/24

5 Ta 82/24Arbeitsgericht19.09.2024

Regest

Die kostenrechtliche Privilegierung nach der Vorbemerkung 8 KV GKG kommt nicht zur Anwendung, wenn ein Vergleichsschluss nach Verkündung eines streitigen Urteils erfolgt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 5 Ta 82/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-19

Aktenzeichen: 5 Ta 82/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0919.5TA82.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: Anlage 1 Teil 8 Vorbemerkung 8 GKG KV

Leitsätze

Die kostenrechtliche Privilegierung nach der Vorbemerkung 8 KV GKG kommt nicht zur Anwendung, wenn ein Vergleichsschluss nach Verkündung eines streitigen Urteils erfolgt.

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.06.2024 – 1 Ca 3353/23 – wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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