Landesarbeitsgericht Köln, 2024-09-05, 6 SLa 102/24

6 SLa 102/24Arbeitsgericht05.09.2024

Regest

Variable Vergütung nach Zielvorgabe deren Berechnungsgrundlage in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist: Einzelfall zur verspäteten Mitteilung der Unternehmensziele und zur Feststellung eines Schadens.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 SLa 102/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-05

Aktenzeichen: 6 SLa 102/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0905.6SLA102.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 280 BGB; § 283 BGB; § 252 BGB; § 315 BGB; § 287 ZPO

Leitsätze

Variable Vergütung nach Zielvorgabe deren Berechnungsgrundlage in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist: Einzelfall zur verspäteten Mitteilung der Unternehmensziele und zur Feststellung eines Schadens.

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 24.01.2024 - 4 Ca 1104/23 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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