Landesarbeitsgericht Köln, 2024-07-18, 6 Sa 634/23

6 Sa 634/23Arbeitsgericht18.07.2024

Regest

Ist die Betreuerin einer Geschäftsunfähigen gemäß § 1824 Abs. 1 BGB von der Vertretung ausgeschlossen kann durch deren Kenntnis oder Duldung ein Arbeitsverhältnis zwischen einer Arbeitnehmerin und der Geschäftsunfähigen nicht zustande kommen, auch kein sogenanntes fehlerhaftes oder faktisches Arbeitsverhältnis.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 634/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-18

Aktenzeichen: 6 Sa 634/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0718.6SA634.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 611 a BGB; § 1824 BGB

Leitsätze

Ist die Betreuerin einer Geschäftsunfähigen gemäß § 1824 Abs. 1 BGB von der Vertretung ausgeschlossen kann durch deren Kenntnis oder Duldung ein Arbeitsverhältnis zwischen einer Arbeitnehmerin und der Geschäftsunfähigen nicht zustande kommen, auch kein sogenanntes fehlerhaftes oder faktisches Arbeitsverhältnis.

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.09.2023 – 4 Ca 1485/21 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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