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6 Sa 632/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-06-20, 6 Sa 632/23
6 Sa 632/23Arbeitsgericht20.06.2024
Der Text "erste Führungserfahrung" in einer Stellenausschreibung verweist nicht auf einen bestimmten Lebenszeitkorridor und stellt somit kein vermutungsbegründendes Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters dar.
Entscheidungsdatum: 2024-06-20
Aktenzeichen: 6 Sa 632/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0620.6SA632.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 1 AGG; § 3 AGG; § 7 AGG; § 22 AGG; § 15 AGG
Der Text "erste Führungserfahrung" in einer Stellenausschreibung verweist nicht auf einen bestimmten Lebenszeitkorridor und stellt somit kein vermutungsbegründendes Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters dar.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 25.10.2023 – 4 Ca 790/23 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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