Landesarbeitsgericht Köln, 2024-06-20, 6 Sa 605/23

6 Sa 605/23Arbeitsgericht20.06.2024

Regest

Für die Schlüssigkeit einer Klage eines Arbeitnehmers, der für den Zeitraum einer Untersuchungshaft Entgelt aus § 616 BGB fordert, ist die pauschale Darlegung „unschuldig“ in Untersuchungshaft gesessen zu haben nicht ausreichend.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 605/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-20

Aktenzeichen: 6 Sa 605/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0620.6SA605.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 616 BGB; § 275 BGB, § 326 BGB; § 616 BGB

Leitsätze

Für die Schlüssigkeit einer Klage eines Arbeitnehmers, der für den Zeitraum einer Untersuchungshaft Entgelt aus § 616 BGB fordert, ist die pauschale Darlegung „unschuldig“ in Untersuchungshaft gesessen zu haben nicht ausreichend.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.09.2023 – 4 Ca 553/23 – wird zurückgewiesen.

  2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.