Landesarbeitsgericht Köln, 2024-05-23, 8 Sa 561/23

8 Sa 561/23Arbeitsgericht23.05.2024

Regest

Einzelfallentscheidung zu der Frage, ob die Arbeitgeberin bei der Neuzuweisung von Kunden bzw. Opportunities an den Kläger ihre Pflichten verletzt hat und dem Kläger Differenzlohnansprüche aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes schuldet

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 8 Sa 561/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-23

Aktenzeichen: 8 Sa 561/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0523.8SA561.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 280 BGB, § 282 Satz 1 BGB, § 106 Satz 1 GewO

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zu der Frage, ob die Arbeitgeberin bei der Neuzuweisung von Kunden bzw. Opportunities an den Kläger ihre Pflichten verletzt hat und dem Kläger Differenzlohnansprüche aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes schuldet

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.09.2023 – 1 Ca 1698/23 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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