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9 TaBV 44/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-04-26, 9 TaBV 44/23
9 TaBV 44/23Arbeitsgericht26.04.2024
Der Amtsermittlungsgrundsatz gebietet es nicht, im besonderen Beschlussverfahren zur Entscheidung über den nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag eine notarielle Mehrheitsfeststellung in Auftrag zu geben.
Entscheidungsdatum: 2024-04-26
Aktenzeichen: 9 TaBV 44/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0426.9TABV44.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Der Amtsermittlungsgrundsatz gebietet es nicht, im besonderen Beschlussverfahren zur Entscheidung über den nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag eine notarielle Mehrheitsfeststellung in Auftrag zu geben.
I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 31.08.2023 – 14 BV 238/21 – wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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