Landesarbeitsgericht Köln, 2024-03-28, 6 Sa 324/23

6 Sa 324/23Arbeitsgericht28.03.2024

Regest

Lässt sich eine Prokuristin mittels eines Tickets an den IT-Dienstleister die Möglichkeit eines Zugriffs auf Email-Accounts von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einräumen, so stellt dies allein ohne Hinzutreten weiterer Tatschen, keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 324/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-28

Aktenzeichen: 6 Sa 324/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0328.6SA324.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Lässt sich eine Prokuristin mittels eines Tickets an den IT-Dienstleister die Möglichkeit eines Zugriffs auf Email-Accounts von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einräumen, so stellt dies allein ohne Hinzutreten weiterer Tatschen, keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.04.2023 - 6 Ca 6890/22 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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