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6 Sa 105/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-03-28, 6 Sa 105/23
6 Sa 105/23Arbeitsgericht28.03.2024
Die Vorlage von Protokollen eines Schließsystems ist nicht geeignet, einen Arbeitszeitbetrug nachzuweisen, insbesondere wenn von der kündigenden Arbeitgeberin geltend gemacht wird, die Arbeitnehmerin sei immer schon um 15:00 Uhr gegangen, das Protokoll des Schließsystems aber an mehreren Tagen die Annahme nahelegt, dass die Arbeitnehmerin erst nach 15:00 Uhr zur Arbeit gekommen ist.
Entscheidungsdatum: 2024-03-28
Aktenzeichen: 6 Sa 105/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0328.6SA105.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 626 BGB
Die Vorlage von Protokollen eines Schließsystems ist nicht geeignet, einen Arbeitszeitbetrug nachzuweisen, insbesondere wenn von der kündigenden Arbeitgeberin geltend gemacht wird, die Arbeitnehmerin sei immer schon um 15:00 Uhr gegangen, das Protokoll des Schließsystems aber an mehreren Tagen die Annahme nahelegt, dass die Arbeitnehmerin erst nach 15:00 Uhr zur Arbeit gekommen ist.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.01.2023 - 2 Ca 5572/22 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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