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8 Sa 354/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-02-22, 8 Sa 354/23
8 Sa 354/23Arbeitsgericht22.02.2024
Ein "Durchlaufen" einer Ausbildung iSv § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG setzt eine Absolvierung der Ausbildung bis zur vorgesehenen Abschlussprüfung voraus
Entscheidungsdatum: 2024-02-22
Aktenzeichen: 8 Sa 354/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0222.8SA354.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG
Ein "Durchlaufen" einer Ausbildung iSv § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG setzt eine Absolvierung der Ausbildung bis zur vorgesehenen Abschlussprüfung voraus
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.05.2023 – 15 Ca 5952/22 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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