Landesarbeitsgericht Köln, 2024-02-22, 8 Sa 354/23

8 Sa 354/23Arbeitsgericht22.02.2024

Regest

Ein "Durchlaufen" einer Ausbildung iSv § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG setzt eine Absolvierung der Ausbildung bis zur vorgesehenen Abschlussprüfung voraus

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 8 Sa 354/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-22

Aktenzeichen: 8 Sa 354/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0222.8SA354.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG

Leitsätze

Ein "Durchlaufen" einer Ausbildung iSv § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG setzt eine Absolvierung der Ausbildung bis zur vorgesehenen Abschlussprüfung voraus

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.05.2023 – 15 Ca 5952/22 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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