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8 Sa 407/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-02-15, 8 Sa 407/23
8 Sa 407/23Arbeitsgericht15.02.2024
Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit sowie zur Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung
Entscheidungsdatum: 2024-02-15
Aktenzeichen: 8 Sa 407/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0215.8SA407.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 102 Abs. Abs. 1 BetrVG
Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit sowie zur Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 31.05.2023 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens sind vom Kläger zu tragen. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sind zu 17 % von der Beklagten und zu 83 % vom Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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