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9 TaBV 42/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-02-09, 9 TaBV 42/23
9 TaBV 42/23Arbeitsgericht09.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-09
Aktenzeichen: 9 TaBV 42/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0209.9TABV42.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 09.02.2023 - 7 BV 98/22 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag des Betriebsrats bereits unzulässig ist.
II. Die Rechtsbeschwerde wird für beide Beteiligten zugelassen.
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