Landesarbeitsgericht Köln, 2024-02-09, 9 TaBV 42/23

9 TaBV 42/23Arbeitsgericht09.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 9 TaBV 42/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-09

Aktenzeichen: 9 TaBV 42/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0209.9TABV42.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 09.02.2023 - 7 BV 98/22 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag des Betriebsrats bereits unzulässig ist.

II. Die Rechtsbeschwerde wird für beide Beteiligten zugelassen.

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