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9 TaBV 34/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-02-09, 9 TaBV 34/23
9 TaBV 34/23Arbeitsgericht09.02.2024
Einzelfall zu einer vom Betriebsrat geforderten Überlassung eines größeren Betriebsratsbüros (hier abgelehnt)
Entscheidungsdatum: 2024-02-09
Aktenzeichen: 9 TaBV 34/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0209.9TABV34.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Einzelfall zu einer vom Betriebsrat geforderten Überlassung eines größeren Betriebsratsbüros (hier abgelehnt)
I. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.06.2023 – 17 BV 1/23 – abgeändert.
Der Antrag wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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