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8 Sa 300/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-01-11, 8 Sa 300/23
8 Sa 300/23Arbeitsgericht11.01.2024
Einzelfallentscheidung zur Rückforderung geleisteter Entgeltfortzahlung wegen Zweifeln des Arbeitgebers an der Richtigkeit einer türkischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Entscheidungsdatum: 2024-01-11
Aktenzeichen: 8 Sa 300/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0111.8SA300.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 611a Abs. 2 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 389 BGB
Einzelfallentscheidung zur Rückforderung geleisteter Entgeltfortzahlung wegen Zweifeln des Arbeitgebers an der Richtigkeit einer türkischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.04.2023 – 14 Ca 7025/22 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 714,88 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sind zu 57% von der Beklagten und zu 43% von der Beklagten zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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