Landesarbeitsgericht Köln, 2023-11-30, 8 Sa 406/23

8 Sa 406/23Arbeitsgericht30.11.2023

Regest

Einzelfallentscheidung zur Unzulässigkeit einer Aufrechnung wegen Nichteinhaltung der Pfändungsfreigrenzen sowie zur Unwirksamkeit einer Klausel nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, die den Arbeitnehmer zur Zahlung von Fortbildungskosten für den Fall verpflichtet, dass dieser die angestrebte Prüfung nicht absolviert, ohne hierbei nach Gründen für das Nichtablegen der Prüfung zu differenzieren

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 8 Sa 406/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-30

Aktenzeichen: 8 Sa 406/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:1130.8SA406.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 611a Abs. 2 BGB, § 389 BGB, § 394 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 305 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur Unzulässigkeit einer Aufrechnung wegen Nichteinhaltung der Pfändungsfreigrenzen sowie zur Unwirksamkeit einer Klausel nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, die den Arbeitnehmer zur Zahlung von Fortbildungskosten für den Fall verpflichtet, dass dieser die angestrebte Prüfung nicht absolviert, ohne hierbei nach Gründen für das Nichtablegen der Prüfung zu differenzieren

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.04.2023 10 Ca 6961/22 wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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