Landesarbeitsgericht Köln, 2023-11-30, 6 Sa 297/23

6 Sa 297/23Arbeitsgericht30.11.2023

Regest

Bei der Frage, ob ein einzugruppierender Arbeitnehmer "im entsprechenden Tätigkeitsbereich tätig" wird, kommt es darauf an, was er tut und nicht darauf, was er soll. Einzelfall zur Eingruppierung nach dem Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe in NRW

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 297/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-30

Aktenzeichen: 6 Sa 297/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:1130.6SA297.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Leitsätze

Bei der Frage, ob ein einzugruppierender Arbeitnehmer "im entsprechenden Tätigkeitsbereich tätig" wird, kommt es darauf an, was er tut und nicht darauf, was er soll.

Einzelfall zur Eingruppierung nach dem Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe in NRW

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.03.2023 - 9 Ca 4695/22 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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