Landesarbeitsgericht Köln, 2023-11-17, 9 TaBV 26/23

9 TaBV 26/23Arbeitsgericht17.11.2023

Regest

Einzelfallentscheidung einer unbegründeten Wahlanfechtung

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 9 TaBV 26/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-17

Aktenzeichen: 9 TaBV 26/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:1117.9TABV26.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Einzelfallentscheidung einer unbegründeten Wahlanfechtung

Tenor

I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.04.2023 – 19 BV 138/22 – wird als unzulässig verworfen.

II. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.04.2023 – 19 BV 138/22 – abgeändert.

Der Antrag wird zurückgewiesen.

III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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