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9 TaBV 26/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-11-17, 9 TaBV 26/23
9 TaBV 26/23Arbeitsgericht17.11.2023
Einzelfallentscheidung einer unbegründeten Wahlanfechtung
Entscheidungsdatum: 2023-11-17
Aktenzeichen: 9 TaBV 26/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:1117.9TABV26.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Einzelfallentscheidung einer unbegründeten Wahlanfechtung
I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.04.2023 – 19 BV 138/22 – wird als unzulässig verworfen.
II. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.04.2023 – 19 BV 138/22 – abgeändert.
Der Antrag wird zurückgewiesen.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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