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4 Sa 11/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-11-14, 4 Sa 11/23
4 Sa 11/23Arbeitsgericht14.11.2023
Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen des Verdachts der Erstellung von "Raubkopien" und wettbewerbswidrigen Verhaltens
Entscheidungsdatum: 2023-11-14
Aktenzeichen: 4 Sa 11/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:1114.4SA11.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 626 BGB; § 60 Abs. 1 HGB; § 33 Abs. 1 ZPO; § 321 ZPO; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen des Verdachts der Erstellung von "Raubkopien" und wettbewerbswidrigen Verhaltens
Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.11.2022 und gegen das Ergänzungsurteil vom 12.01.2023 – 3 Ca 1042/22 – werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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