Landesarbeitsgericht Köln, 2023-11-09, 6 Sa 277/23

6 Sa 277/23Arbeitsgericht09.11.2023

Regest

Das Nachschieben eines Kündigungsgrundes kommt nur dann in Betracht, wenn dieser Grund bereits vor Zugang der Kündigung existierte. Einzelfall zur Annahme eines wichtigen Grundes für eine fristlose Kündigung (hier mangels Abmahnung und wegen Zeitablaufs verneint).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 277/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-09

Aktenzeichen: 6 Sa 277/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:1109.6SA277.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 6256 BGB

Leitsätze

Das Nachschieben eines Kündigungsgrundes kommt nur dann in Betracht, wenn dieser Grund bereits vor Zugang der Kündigung existierte.

Einzelfall zur Annahme eines wichtigen Grundes für eine fristlose Kündigung (hier mangels Abmahnung und wegen Zeitablaufs verneint).

Tenor

  1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 22.03.2023 - 2 Ca 7109/22 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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