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8 Ta 116/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-11-03, 8 Ta 116/23
8 Ta 116/23Arbeitsgericht03.11.2023
Einwendungen, die gegen eine Vergütungsfestsetzung, erhoben werden und ihren Grund nicht im Gebührenrecht haben, müssen erkennen lassen, dass sie aus konkreten, tatsächlichen Umständen hergeleitet werden.
Entscheidungsdatum: 2023-11-03
Aktenzeichen: 8 Ta 116/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:1103.8TA116.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 11 RVG
Einwendungen, die gegen eine Vergütungsfestsetzung, erhoben werden und ihren Grund nicht im Gebührenrecht haben, müssen erkennen lassen, dass sie aus konkreten, tatsächlichen Umständen hergeleitet werden.
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.06.2023 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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