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6 Sa 276/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-10-19, 6 Sa 276/23
6 Sa 276/23Arbeitsgericht19.10.2023
Hat der Arbeitnehmer in der Vergangenheit einen Abkehrwillen geäußert, dann erschüttert dies nicht den beweiswert einer während der Kündigungsfrist vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Entscheidungsdatum: 2023-10-19
Aktenzeichen: 6 Sa 276/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:1019.6SA276.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 615 BGB, § 11 KSchG
Hat der Arbeitnehmer in der Vergangenheit einen Abkehrwillen geäußert, dann erschüttert dies nicht den beweiswert einer während der Kündigungsfrist vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtsgerichts Aachen vom 26.01.2023 – 7 Ca 2191/22 – wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Hauptforderung im Tenor zu 2) ab Rechtshängigkeit, dem 16.09.2022, zu verzinsen ist.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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