Landesarbeitsgericht Köln, 2023-10-12, 6 Sa 156/23

6 Sa 156/23Arbeitsgericht12.10.2023

Regest

Während der pandemiebedingt bestehenden Maskenpflicht ist das Angebot eines Hotelfachmanns, die Tätigkeit eines Hotelfachmanns auszuüben ohne dabei eine Maske zu tragen, kein Angebot der vertraglich geschuldeten Arbeit. Für den Zeitraum der Nichtbeschäftigung kommt ein Entgeltanspruch aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges daher nicht in Betracht.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 156/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-12

Aktenzeichen: 6 Sa 156/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:1012.6SA156.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 615 BGB

Leitsätze

Während der pandemiebedingt bestehenden Maskenpflicht ist das Angebot eines Hotelfachmanns, die Tätigkeit eines Hotelfachmanns auszuüben ohne dabei eine Maske zu tragen, kein Angebot der vertraglich geschuldeten Arbeit. Für den Zeitraum der Nichtbeschäftigung kommt ein Entgeltanspruch aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges daher nicht in Betracht.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.01.2023 – 13 Ca 1332/22 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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