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4 Sa 12/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-09-12, 4 Sa 12/23
4 Sa 12/23Arbeitsgericht12.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-12
Aktenzeichen: 4 Sa 12/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0912.4SA12.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 109 GewO
I) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.11.2022 – 4 Ca 4218/22 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:
a) Seite 1 (letzter Absatz): „Er hat sich engagiert in den ihm gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet und verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig.“
ändern in:
„Er hat sich engagiert in den ihm gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet und verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und erfolgreich.“
b) Seite 2 (Dritter Absatz): „Herr F galt als Führungskraft, die es verstand, seine Mitarbeiter zu fördern, zu informieren und Aufgaben und Verantwortung zu delegieren.“
ändern in:
„Wir schätzen Herrn F als engagierte Führungskraft, die es verstand, seine Mitarbeiter zu fördern, zu informieren und Aufgaben und Verantwortung in angemessenem Umfang zu delegieren.“
II) Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
III) Die Revision wird nicht zugelassen.
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