Landesarbeitsgericht Köln, 2023-06-20, 4 Sa 20/23

4 Sa 20/23Arbeitsgericht20.06.2023

Regest

Der Vorrang der Änderungskündigung gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Mitarbeiter das Änderungsangebot vor Zugang der Kündigung abgelehnt hat

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 20/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-20

Aktenzeichen: 4 Sa 20/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0620.4SA20.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 1,23 KSchG

Leitsätze

Der Vorrang der Änderungskündigung gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Mitarbeiter das Änderungsangebot vor Zugang der Kündigung abgelehnt hat

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 22.11.2022 – 2 Ca 1570/22 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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