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4 Sa 20/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-06-20, 4 Sa 20/23
4 Sa 20/23Arbeitsgericht20.06.2023
Der Vorrang der Änderungskündigung gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Mitarbeiter das Änderungsangebot vor Zugang der Kündigung abgelehnt hat
Entscheidungsdatum: 2023-06-20
Aktenzeichen: 4 Sa 20/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0620.4SA20.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 1,23 KSchG
Der Vorrang der Änderungskündigung gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Mitarbeiter das Änderungsangebot vor Zugang der Kündigung abgelehnt hat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 22.11.2022 – 2 Ca 1570/22 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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