projekte
11 Sa 570/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-05-31, 11 Sa 570/22
11 Sa 570/22Arbeitsgericht31.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-31
Aktenzeichen: 11 Sa 570/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0531.11SA570.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 3 MiLoG
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 24.03.2022 – 4 Ca 2439/21 – unter Zurückweisung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 472,17 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 19 % und die Klägerin zu 81 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.