Landesarbeitsgericht Köln, 2023-05-23, 4 Sa 7/23

4 Sa 7/23Arbeitsgericht23.05.2023

Regest

Im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens gehen etwaige Verfahrensrechte des Bewerbers aus Artikel 33 Absatz 2 GG grundsätzlich mit dem Abbruch des Besetzungsverfahrens unter, wenn die Entscheidung zum Abbruch nicht willkürlich oder rechtsmissbräuchlich ist

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 7/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-23

Aktenzeichen: 4 Sa 7/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0523.4SA7.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: Artikel 33 Absatz 2 GG

Leitsätze

Im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens gehen etwaige Verfahrensrechte des Bewerbers aus Artikel 33 Absatz 2 GG grundsätzlich mit dem Abbruch des Besetzungsverfahrens unter, wenn die Entscheidung zum Abbruch nicht willkürlich oder rechtsmissbräuchlich ist

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.11.2022 – 9 Ca 3922/22 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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