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8 TaBV 53/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-05-11, 8 TaBV 53/22
8 TaBV 53/22Arbeitsgericht11.05.2023
Einzelfallentscheidung zum Vorwurf der Vorlage eines nicht ordnungsgemäßen Corona-Testnachweises zu Täuschungszwecken
Entscheidungsdatum: 2023-05-11
Aktenzeichen: 8 TaBV 53/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0511.8TABV53.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 103 Abs. 1 BetrVG, § 626 Abs. 1 BGB
Einzelfallentscheidung zum Vorwurf der Vorlage eines nicht ordnungsgemäßen Corona-Testnachweises zu Täuschungszwecken
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 03.11.2022 – 5 BV 13/22 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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