Landesarbeitsgericht Köln, 2023-04-27, 8 Sa 463/22

8 Sa 463/22Arbeitsgericht27.04.2023

Regest

Die Vereinbarung einer Zweckbefristung oder auflösenden Bedingung ist unwirksam, wenn das zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Ereignis der Dispositionsmöglichkeit des Arbeitgebers unterliegt

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 8 Sa 463/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-27

Aktenzeichen: 8 Sa 463/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0427.8SA463.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 14 Abs. 1 TzBfG, § 15 Abs. 2 TzBfG, § 21 TzBfG, § 1 Abs. 2 KSchG

Leitsätze

Die Vereinbarung einer Zweckbefristung oder auflösenden Bedingung ist unwirksam, wenn das zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Ereignis der Dispositionsmöglichkeit des Arbeitgebers unterliegt

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.12.2021 – 13 Ca 1354/21 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht auf Grund der Befristungsabrede vom 15.02.2010 zum 31.03.2021 geendet hat.

  2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 21.02.2021 nicht aufgelöst worden ist.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

III. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen

IV. Die Kosten des Rechtsstreits sind zu ¼ von der Klägerin und zu ¾ von der Beklagten zu tragen.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.