Landesarbeitsgericht Köln, 2023-04-05, 5 Sa 753/20

5 Sa 753/20Arbeitsgericht05.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 5 Sa 753/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-05

Aktenzeichen: 5 Sa 753/20

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0405.5SA753.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

I. Auf die Berufungen beider Parteien werden das Teilurteil

des Arbeitsgerichts Aachen vom 30.06.2020

5 Ca 1620/19 und das Schlussurteil des Arbeitsgerichts

Aachen vom 22.09.2020 – 5 Ca 1520/19 – teilweise abge-

ändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis

der Parteien nicht durch die Kündigungen vom

31.05.2019 und 12.06.2019 aufgelöst worden ist.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

1.283,90 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

02.12.2019 zu zahlen.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 192,26

EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-

Punkten über dem Basiszinssatz seit dem

01.04.2020 zu zahlen.

  1. Im Übrigen werden Klage und Widerklage abge-

wesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 86 %

und die Beklagte zu 14 %.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.