Landesarbeitsgericht Köln, 2023-03-23, 6 Sa 606/22

6 Sa 606/22Arbeitsgericht23.03.2023

Regest

Für die Feststellung der offensichtlich fehlenden fachlichen Eignung eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 165 SGB IX ist es unerheblich, dass in der Zukunft möglicherweise mit einem qualifizierenden Ausbildungsabschluss gerechnet werden kann. Spätestens im Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs muss der fragliche Ausbildungsabschluss vorliegen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 606/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-23

Aktenzeichen: 6 Sa 606/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0323.6SA606.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 15 AGG; § 1 AGG; § 165 SGB IX

Leitsätze

Für die Feststellung der offensichtlich fehlenden fachlichen Eignung eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 165 SGB IX ist es unerheblich, dass in der Zukunft möglicherweise mit einem qualifizierenden Ausbildungsabschluss gerechnet werden kann. Spätestens im Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs muss der fragliche Ausbildungsabschluss vorliegen.

Tenor

1 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.02.2022 - 16 Ca 5028/21 - wird zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen.

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