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9 TaBV 9/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-03-20, 9 TaBV 9/23
9 TaBV 9/23Arbeitsgericht20.03.2023
Keine offensichtliche Unzuständigkeit des Einzelbetriebsrats einer Konzernobergesellschaft für den Abschluss eines Sozialplans bei einer mehrere Konzernunternehmen betreffenden Standortverlegung.
Entscheidungsdatum: 2023-03-20
Aktenzeichen: 9 TaBV 9/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0320.9TABV9.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Keine offensichtliche Unzuständigkeit des Einzelbetriebsrats einer Konzernobergesellschaft für den Abschluss eines Sozialplans bei einer mehrere Konzernunternehmen betreffenden Standortverlegung.
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den am 09.02.2023 verkündeten Beschluss des Arbeitsgerichts Köln – 17 BV 5/23 – wird zurückgewiesen.
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